EU AI Act Schulung – KI-Kompetenz für Mitarbeitende

Die Schulungspflicht nach Art. 4 der KI-Verordnung nachweisbar erfüllen

In unserer EU AI Act Schulung vermittelst du deinen Mitarbeitenden die KI-Kompetenz, die der EU AI Act seit Februar 2025 verlangt – praxisnah, verständlich und dokumentierbar. Du verschaffst deinem Unternehmen damit nicht nur Sicherheit im Umgang mit KI, sondern auch eine belastbare Grundlage gegenüber Aufsicht und Haftungsfragen.

Mit der KI-Verordnung gibt es erstmals eine gesetzliche Pflicht: Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss sicherstellen, dass die beteiligten Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das betrifft längst nicht nur IT- oder Rechtsabteilungen – die Pflicht greift bereits, wenn Mitarbeitende alltägliche Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini nutzen. Genau hier setzt unsere EU AI Act Schulung an: Sie macht aus einer abstrakten Vorschrift ein konkretes, alltagstaugliches Können.

In unserer EU AI Act Schulung lernen deine Teams nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern vor allem den sicheren, verantwortungsvollen Umgang mit KI im Arbeitsalltag. Diese EU AI Act Schulung ist perfekt für Unternehmen, die KI nutzen und ihre Schulungspflicht jetzt sauber, nachweisbar und ohne Aktionismus umsetzen wollen.

KI-Kompetenz für deinen Arbeitsbereich aufbauen

Du lernst in dieser Schulung:

  • den EU AI Act und die Kompetenzpflicht nach Art. 4 zu verstehen,
  • die Rolle deines Unternehmens (Anbieter/Betreiber) und die relevanten Fristen einzuordnen,
  • KI-Grundlagen, Risiken und Grenzen sicher einzuschätzen,
  • rechtliche und ethische Anforderungen (DSGVO, Kennzeichnung, Fairness) zu beachten,
  • KI im Arbeitsalltag sicher und verantwortungsvoll einzusetzen,
  • ein nachweisbares, risikoadäquates Schulungs- und Governance-Konzept aufzubauen

… um die KI-Kompetenzpflicht im Unternehmen rechtssicher und praxistauglich umzusetzen.

Ein Kern dieser EU AI Act Schulung ist das richtige Verständnis der Pflicht: Sie verlangt keine Einheitszertifizierung und keine fest vorgeschriebenen Inhalte, sondern ein dokumentiertes, zur jeweiligen Rolle und zum Risiko passendes Kompetenzniveau. Wir zeigen dir, wie du Zielgruppen und Einsatzkontexte sinnvoll abgrenzt – vom Basismodul für die allgemeine Nutzung bis zu Vertiefungen für sensible Bereiche.

Damit Kompetenz nicht nur auf dem Papier steht, behandelt die EU AI Act Schulung die Themen, die im Alltag wirklich zählen: Wie funktioniert KI im Grundsatz, wie entstehen Falschaussagen und Verzerrungen, und woran erkennt man unzuverlässige Ergebnisse? Welche Daten dürfen eingegeben werden – und welche besser nicht? Wie kennzeichnet man KI-Inhalte korrekt, und wo lauern DSGVO- und Urheberrechtsfallen? So wird aus Wissen ein sicheres Verhalten.

Für Geschäftsführung, HR und Compliance geht die EU AI Act Schulung einen Schritt weiter: Du lernst, ein risikoadäquates Schulungskonzept aufzusetzen, die Umsetzung sauber zu dokumentieren und KI-Nutzungsrichtlinien zu etablieren. Denn eine nachweislich geschulte Belegschaft steht im Schadens- oder Prüfungsfall deutlich besser da als ein Unternehmen, das keine Maßnahmen ergriffen hat.

Diese Schulung lässt sich ideal mit unseren Tool-Kursen (z. B. „Claude“, „Gemini im Unternehmens-Kontext“ oder „Microsoft 365 Copilot“) kombinieren – so verbindest du die Pflicht-Grundlage direkt mit produktivem Können. Gerne passen wir die Schulungsinhalte individuell an deine Branche, deine Tools und deine Risikolage an. Und: Wir unterstützen dich auch nach der Schulung kostenlos bei etwaigen Fragen.

Hinweis: Diese Schulung vermittelt KI-Kompetenz und Orientierung zur Umsetzung der KI-Verordnung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; die rechtliche Bewertung für deinen konkreten Fall bleibt Aufgabe deines Unternehmens.

Lernziel:

KI sicher, rechtsbewusst und nachweisbar einsetzen

In diesem Seminar „KI-Kompetenz nach EU AI Act“ lernen deine Mitarbeitenden, KI im Arbeitsalltag kompetent, sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Das Ziel dieser EU AI Act Schulung ist es, sowohl das nötige Grundverständnis (Technik, Recht, Ethik) zu schaffen als auch die Pflicht nach Art. 4 praktisch und dokumentierbar umzusetzen. Die EU AI Act Schulung ist auf die Bedürfnisse von Belegschaften, Abteilungsleiter:innen und Entscheider:innen zugeschnitten, die KI einsetzen und Rechtssicherheit gewinnen wollen. Praxisorientierte Beispiele aus dem jeweiligen Arbeitsbereich machen das Gelernte direkt anwendbar.

EU AI Act Kurs Inhalte

EU AI Act Symbolbild unserTRAINING Schulung
  • Der EU AI Act im Überblick: Ziel, Struktur und Zeitplan
  • Art. 4 KI-Kompetenzpflicht: was wirklich gefordert ist
  • Die wichtigen Fristen: 2. Februar 2025 und 2. August 2026
  • Anbieter vs. Betreiber: welche Rolle hat mein Unternehmen?
  • Risikoklassen des AI Act (verboten, hoch, begrenzt, minimal)
  • Verbotene KI-Praktiken erkennen
  • Was „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret bedeutet
  • KI-Grundlagen: Wie funktioniert KI? Was sind LLMs?
  • Halluzinationen, Verzerrungen (Bias) und Grenzen erkennen
  • Sichere Eingaben: personenbezogene und sensible Daten schützen
  • DSGVO, Urheberrecht und Kennzeichnungspflicht bei KI-Inhalten
  • Ethische Aspekte: Fairness, Transparenz, Verantwortung
  • Typische Risiken im Arbeitsalltag und wie man sie vermeidet
  • Verantwortungsvoller Umgang mit KI-Ergebnissen (Mensch entscheidet)
  • KI-Kompetenz nach Rolle und Einsatzkontext abstufen
  • Ein risikoadäquates Schulungskonzept aufbauen
  • Nachweise und Dokumentation der Schulung
  • KI-Nutzungsrichtlinien im Unternehmen etablieren
  • Haftung & Sorgfaltspflicht: warum Schulung schützt
  • Praxisbeispiele aus Marketing, HR, Office und Vertrieb
  • Auffrischung und laufende Kompetenzsicherung
  • Eigene Umsetzungsschritte planen
  • Links zu weiteren Quellen
  • Tipps und Tricks
  • Empfehlung: 1 Tag, modular aufgebaut: Basismodul (ca. 0,5 Tag) für die allgemeine Belegschaft, plus Vertiefung für Führungskräfte, HR, Compliance oder sensible Bereiche.
  • Auch als kompaktes Inhouse-Format oder als wiederkehrende Auffrischung buchbar.
  • Die Schulungstage müssen nicht als „Block“ gebucht werden. Freie Einteilung der Schulungstage möglich.
  • Wir stellen dir auf Wunsch deinen individuellen Kursplan zusammen
  • inkl. Zertifikat / Teilnahmenachweis
  • inkl. Lernunterlagen
  • inkl. Übungs- und Beispieldateien
  • inkl. 30 Tage kostenlosen Support nach der Schulung
  • Schulungszeiten: 9:00 – 16:00 Uhr (8 x 45 min.) oder nach Absprache

Unternehmen und Anwender:innen, die

  • KI-Tools wie ChatGPT, Copilot, Claude oder Gemini im Arbeitsalltag nutzen
  • ihre Schulungspflicht nach Art. 4 nachweisbar erfüllen wollen
  • KI-Nutzungsrichtlinien und Governance aufbauen
  • Haftungs- und Datenschutzrisiken reduzieren möchten

wie zum Beispiel

  • Geschäftsführer:innen und Entscheider:innen
  • HR-, Compliance- und Datenschutzverantwortliche
  • Abteilungs- und Teamleiter:innen
  • Marketing-, Vertriebs- und Office-Teams
  • Betriebsräte und Qualitätsmanagement
  • Berater:innen, Trainer:innen und Coaches
  • Freelancer:innen und Selbstständige
  • und alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten
  • Gute allgemeine PC- oder Mac-Kenntnisse
  • Keine juristischen oder technischen Vorkenntnisse erforderlich
  • Bereitschaft, eigene KI-Anwendungsfälle und Tools einzubringen

ONLINE-SCHULUNG

  • Windows-PC oder Mac mit Soundkarte, aktuelles Windows-Betriebssystem – aktuelles macOS
  • stabiler Breitband-Internetzugang über DSL, Kabel oder Glasfaser (mind. 6 Mbit/s, ab 16 Mbit/s empfohlen – für Videokonferenz mit Bildschirmfreigabe)
  • Aktueller, moderner Browser wie z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Apple Safari
  • Headset (Lautsprecher und Mikrofon alternativ) und Webcam (können wir gegen eine kleine Leihgebühr zur Verfügung stellen)
  • Zweiter Bildschirm empfehlenswert, aber nicht zwingend notwendig
  • Wir bieten MS Teams, Zoom oder WebEx als Videokonferenzlösung an
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Hinweise zur Verarbeitung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Kurs

Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ihr Personal und andere in ihrem Auftrag handelnde Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025; die behördliche Durchsetzung beginnt ab dem 2. August 2026.

Gilt das auch für uns, wenn wir KI nur nutzen?

Ja. Die Pflicht greift bereits beim Einsatz gängiger Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini – dann handelt das Unternehmen als Betreiber eines KI-Systems und ist von Art. 4 betroffen.

Gibt es vorgeschriebene Inhalte oder ein Pflichtzertifikat?

Nein. Gefordert ist kein Einheitszertifikat, sondern ein dokumentiertes, zur Rolle und zum Risiko passendes Schulungskonzept. Wir helfen dir, dieses sinnvoll aufzubauen und nachzuweisen.

Drohen bei Verstößen Bußgelder?

Für Art. 4 selbst ist kein direktes Bußgeld vorgesehen. Risiken entstehen indirekt – etwa als Sorgfaltspflichtverletzung im Schadensfall oder über DSGVO-Verstöße durch unkontrollierte KI-Nutzung. Eine nachweisbare Schulung verbessert die Position deutlich.

Bis wann sollten wir handeln?

Da die Pflicht bereits seit Februar 2025 gilt und die Durchsetzung im August 2026 beginnt, empfiehlt sich eine zeitnahe Umsetzung – mit sauberer Dokumentation statt Last-Minute-Aktionismus.

Ersetzt die Schulung eine Rechtsberatung?

Nein. Wir vermitteln KI-Kompetenz und Orientierung zur Umsetzung; die rechtliche Bewertung deines konkreten Falls bleibt Aufgabe deines Unternehmens bzw. deiner Rechtsberatung.

Informationen zum EU AI Act

Der EU AI Act ist die erste umfassende KI-Regulierung eines großen Rechtsraums. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Pflichten. Das Gesetz wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und bildet seitdem den verbindlichen Referenztext. Es ordnet KI-Anwendungen grob in drei Kategorien: „unzulässiges Risiko“ (verboten), „hohes Risiko“ (stark reguliert) sowie „begrenztes Risiko“ (leichtere, vor allem Transparenzpflichten). Niedrigrisikofälle ohne nennenswerte Gefahr bleiben weitgehend unbehelligt. Diese Systematik und die amtliche Konsolidierung lassen sich in gut aufbereiteten Übersichten des AI-Act-Explorers nachvollziehen.

Zu den ausdrücklich untersagten Praktiken zählen u. a. KI-Systeme, die menschliches Verhalten auf unzulässige Weise unterschwellig beeinflussen, staatliches „Social Scoring“, bestimmte Formen biometrischer Überwachung in Echtzeit sowie voraussagende Risikobewertungen von Personen für Straftaten allein auf Basis von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen. Diese Verbote zielen auf den Schutz der Grundrechte und demokratischer Prozesse. Der Wortlaut steht in Artikel 5; zusätzliche Auslegungshilfen hat die EU-Kommission in Leitlinien veröffentlicht, die z. B. schädliche Manipulation und Social Scoring präzisieren.

Wichtig sind die gestaffelten Fristen: Die Verbote traten sechs Monate nach Inkrafttreten in Kraft (2. Februar 2025). Transparenzpflichten für allgemeine KI-Modelle (GPAI) greifen 12 Monate nach Inkrafttreten, während die strengen Pflichten für Hochrisiko-Systeme später folgen. Ein offizieller Überblick des Europäischen Parlaments bestätigt diese Roadmap. Damit erhalten Marktteilnehmer Zeit zur Umsetzung, gleichzeitig beginnt der Schutz besonders sensibler Bereiche früh. Unternehmen sollten daher frühzeitig Portfolio-Screenings durchführen, um verbotene oder hochriskante Anwendungsfälle zu identifizieren und rechtzeitig Abhilfemaßnahmen zu planen.

Als „hochriskant“ gelten zum einen KI-Systeme, die Sicherheitskomponenten in regulierten Produkten sind (z. B. Medizinprodukte, Maschinen), zum anderen bestimmte Anwendungsfälle aus Anhang III—darunter etwa Systeme für kritische Infrastrukturen, Beschäftigung und Bewerberauswahl, Zugang zu Bildung, grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration/Asyl sowie Justiz und demokratische Prozesse. Artikel 6 erklärt die Klassifikationslogik, Anhang III listet die typischen Einsatzfelder. Für Anbieter, die meinen, dass ihr System trotz Nennung keinen erheblichen Risiko-Impact hat, gibt es eine dokumentationspflichtige Ausnahmemöglichkeit—sie ersetzt aber nicht die sorgfältige Prüfung.

Kernpflichten für Hochrisiko-KI umfassen u. a. ein Qualitäts- und Risikomanagementsystem, robuste Daten-Governance (inkl. Datensätzen mit relevanter Qualität, Repräsentativität und Dokumentation), technische Dokumentation, Protokollierung/Logging, Transparenz gegenüber Nutzern, menschliche Aufsicht mit klaren Eingriffsmöglichkeiten, sowie Anforderungen an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Zusätzlich ist ein Post-Market-Monitoring mit Vorkehrungen für die Meldung schwerwiegender Vorfälle vorzuhalten. Diese Pflichten bilden zusammen den „Compliance-Stack“, der während des gesamten Lebenszyklus wirkt, von Entwicklung über Bereitstellung bis zu Updates.

Die Konformitätsbewertung (Art. 43) ist je nach Anwendungsfall unterschiedlich: Für viele Anhang-III-Systeme erfolgt sie als interne Kontrolle anhand der in Anhang VI beschriebenen Verfahren—ohne zwingende Beteiligung einer „notified body“. In produktrechtlich vorregulierten Bereichen (Anhang I-Bezüge) können hingegen harmonisierte Normen und benannte Stellen eine größere Rolle spielen. Ergebnis ist in der Regel eine CE-Konformitätserklärung, die das Inverkehrbringen ermöglicht, flankiert von fortlaufender Überwachung und Dokumentationspflichten. Frühzeitige Lückenanalysen gegen die Art.-Anforderungen und das Aufsetzen eines belastbaren QM-Systems sind praktisch unerlässlich

Der AI Act führt eigene Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle (GPAI) ein—also Modelle, die für vielerlei Aufgaben feinjustiert oder eingebettet werden können (Foundation-Modelle). Zentrale Ziele sind Transparenz, Sicherheit und Rechtskonformität über die gesamte Wertschöpfungskette. Die Kommission hat hierfür einen freiwilligen „Code of Practice“ veröffentlicht (Kapitel zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit), der Unternehmen eine praxistaugliche Brücke zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bietet—insbesondere zu Artikel 53 (Transparenz) und zu den verschärften Anforderungen bei „systemischen Risiken“ (Art. 55).

„Systemisches Risiko“ greift für wenige, besonders leistungsfähige Modelle. Artikel 51 beschreibt die Einstufungskriterien; für diese Modelle entstehen zusätzliche Pflichten wie fortlaufende Risikoanalysen, Modell-Evaluierungen, „Adversarial Testing“, Meldung schwerwiegender Vorfälle, sowie erweiterte Cyber-Sicherheits- und Governance-Maßnahmen. Ergänzend hat die Kommission Leitplanken und Hilfsdokumente publiziert, um die Umsetzung ab August 2025 zu erleichtern; für große Anbieter gelten teils Übergangsfristen bis August 2026. Praktisch wichtig sind außerdem transparente Trainingsdaten-Zusammenfassungen sowie Copyright-Compliance (Text-/Datamining-Ausnahmen, Rechte-Management).

Zeitlich gilt: Pflichten für GPAI-Transparenz laufen 12 Monate nach Inkrafttreten an (August 2025). Ein aktueller Nachrichtenüberblick bestätigt, dass die Kommission trotz Branchenappellen am Zeitplan festhält; der Code of Practice soll die Belastung reduzieren, ohne Schutzziele zu verwässern. Für Anbieter empfiehlt sich, jetzt technische Dokumentation, Training-Data-Summaries, Sicherheits-Evaluierungen und Incident-Prozesse aufzusetzen—auch, um Downstream-Nutzern (Integratoren) die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten zu ermöglichen.

Für viele „begrenzte Risiko“-Anwendungen sehen die Regeln primär Transparenz vor. Wesentliche Pflichten aus Artikel 50: Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren—es sei denn, dies ist ohnehin offenkundig oder eine gesetzliche Ausnahme (z. B. bestimmte Strafverfolgungskontexte) greift. Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen (Deepfakes, synthetische Bilder/Audio/Video), müssen ihre Ausgaben kennzeichnen. Zudem gilt Informationspflicht, wenn Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung eingesetzt wird. Ziel ist, Täuschung zu vermeiden und aufgeklärte Entscheidungen zu ermöglichen; dies ergänzt andere EU-Rechtsakte wie den Digital Services Act, der Deepfake-Moderation auf Plattformen adressiert.

Die zeitliche Staffelung ist klar: Transparenzanforderungen für GPAI greifen 12 Monate nach Inkrafttreten; für Interaktions-/Kennzeichnungspflichten in Anwendungen ist mit einem ähnlichen frühen Anlauf zu rechnen, während Hochrisiko-Systeme deutlich längere Übergänge haben. Der offizielle Überblick des Europäischen Parlaments nennt: Verbotene Praktiken seit 2. Februar 2025, Codes of Practice nach 9 Monaten, GPAI-Transparenz nach 12 Monaten, Hochrisiko-Pflichten später. Unternehmen sollten ihre Nutzeroberflächen, AGB, Consent-Flows und Content-Pipelines rechtzeitig anpassen—inkl. robuster Wasserzeichen-/Labeling-Workflows, UI-Hinweisen und Dokumentation. Technisch praxistauglich sind etwa serverseitige „content provenance“-Metadaten, ergänzt durch sichtbare Hinweise für Endnutzer.

Wichtig: Transparenz ersetzt kein Risikomanagement. Sobald ein Anwendungsfall in Richtung Anhang III tendiert (z. B. Bewerber-Ranking, Zugang zu zentralen Dienstleistungen), greifen die strengeren Hochrisiko-Pflichten. Unternehmen sollten daher nicht nur Kennzeichnungstexte pflegen, sondern systematisch prüfen, ob die Gesamtanwendung—inkl. Datenflüsse und Zweckbindung—eine Höherstufung auslöst. Das reduziert Haftungsrisiken und erleichtert Audits.

Die Durchsetzung stützt sich auf ein mehrstufiges Governance-Modell. Auf EU-Ebene koordiniert das „European AI Office“ innerhalb der EU-Kommission Umsetzung, Aufsicht und Standardisierung; es bündelt u. a. Einheiten für Regulierung/Compliance, AI-Sicherheit, Innovation und gesellschaftliche Aspekte. Parallel überwachen nationale Marktaufsichtsbehörden die Einhaltung vor Ort; benannte Stellen (Notified Bodies) werden, wo vorgesehen, in Konformitätsverfahren eingebunden. Die Kommission hat zudem Aufgaben- und Fristenlisten veröffentlicht (z. B. Delegierte/Umsetzungsakte, Leitlinien, Benchmarks, Codes of Practice), die bis 2026 schrittweise ausgerollt werden.

Bei der Timeline gilt: Inkrafttreten war 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt; der Anwendungsbeginn ist gestaffelt—Verbote nach 6 Monaten (2. Februar 2025), GPAI-Transparenz nach 12 Monaten (August 2025), Hochrisiko-Pflichten teils nach 24/36 Monaten (je nach Bezug zu Produktrecht). Diese Eckdaten finden sich in offiziellen Übersichten des Parlaments und in detaillierten Zeitplänen spezialisierter Fachseiten. Unternehmen sollten ihren eigenen „AI-Compliance-Plan“ entlang dieser Meilensteine aufsetzen, inklusive Zuständigkeiten, Budgetierung und interner Trainings.

Sanktionen sind empfindlich: Mitgliedstaaten setzen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Bußgelder fest. Für besonders schwere Verstöße (z. B. verbotene Praktiken) sieht der AI Act Obergrenzen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vor; weitere Verstöße können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % geahndet werden. Mehrere seriöse Quellen fassen diese Staffelung zusammen. Angesichts dieser Größenordnungen empfiehlt sich ein Governance-Setup mit klaren Rollen (Produkt, Recht, IT-Sicherheit, DPO), dokumentierten Risikoentscheidungen und einem Frühwarn-/Incident-Prozess, der sowohl AI-spezifische Meldepflichten als auch Datensicherheits- und Verbraucherschutzrecht integriert.

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